klinisch-psychologische Diagnostik oder neuropsychologische Diagnostik als Kassenleistung (ab April 2025):
Sie können in der neuropsychologischen Gemeinschaftspraxis in KIRCHDORF an der Krems klinisch-psychologische Diagnostik oder neuropsychologische Diagnostik als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Sie benötigen dafür nur eine ärztliche Überweisung (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe…) mit einer krankheitswertigen VERDACHTSDIAGNOSE wie z.B.:
Verdacht auf ADHS/ADS,
Verdacht auf Legasthenie
Verdacht auf affektive Symptomatik/Persönlichkeitsstörung
….. etc.
und Ihre Krankenkasse übernimmt zu 100% die Kosten der DIAGNOSTIK
(ACHTUNG: Diagnostik ist keine Behandlung/Therapie!)
Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin. Die ärztliche Überweisung darf beim Diagnostiktermin nicht älter als 2 Wochen sein, sollte Ihre Überweisung schon vor längerem ausgestellt worden sein- besorgen Sie bitte kurz vor Ihrem Termin eine neue Überweisung.
Bitte beachten Sie auch, dass nur die vermerkten Fragestellungen auf den Überweisungen diagnostisch abgeklärt werden können – Zusatzabklärungen ohne Vermerk auf der Überweisung übernehmen die Krankenkassen nicht. Vielen Dank!
Terminbuchung
Telefonische Terminbuchung möglich:
Dienstag 8-12 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr
Absageregelung
Die Neuropsychologische Gemeinschaftspraxis ist eine Bestellpraxis, dies bedeutet der Termin wird nur für Sie reserviert:
Gelegentlich kommt es vor, dass Termine nicht wahrgenommen bzw. so kurzfristig abgesagt werden, so dass der frei werdende Termin nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Die Praxis ist jedoch eine reine Bestellpraxis, d.h. die vereinbarte Zeit ist speziell für Sie reserviert. Sie brauchen keine lange Wartezeit einzuplanen. Um dies gewährleisten zu können, ist es leider auch nicht möglich, bei Zuspätkommen, die verpassten Minuten am Ende anzuhängen.
Daher verpflichten Sie sich mit der Buchung eines Termins, diesen pünktlich einzuhalten und im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden zuvor den entsprechenden Termin abzusagen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird ein Ausfallshonorar von € 100,- verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Termin unverschuldet (Autopannen, unerwartete längere Arbeitszeiten o.ä.) versäumt wird. Wenn es gelingt, einen abgesagten Termin anderweitig zu vergeben, wird selbstverständlich kein Honorar fällig.